Verfahrensverzeichnis
Öffentliches Verfahrensverzeichnis der ifap GmbH gem. § 4g Abs. 2 Satz 2 BDSG
Verfahrensverzeichnis
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt im § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die Angaben entsprechend § 4e BDSG auf Antrag verfügbar zu machen hat. Diese und weitere Angaben können beim Datenschutzbeauftragten der ifap GmbH in einer detaillierten Form angefordert werden.
Im Folgenden stellen wir wesentliche Angaben zusammengefasst dar. Auf Anforderung teilen wir Ihnen gerne mit, ob Daten zu Ihrer Person und in welchem Verfahren automatisierter Verarbeitung möglicherweise gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt. Ihr Recht auf Auskunft gemäß § 34 BDSG wird hierdurch nicht eingeschränkt.
1. Name der verantwortlichen Stelle
ifap GmbH
2. Geschäftsleitung
Eckhart Horn
3. Datenschutzbeauftragter
Andreas Weikenstorfer
4. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Bunsenstraße 7
82152 Martinsried
5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, Datenverarbeitung oder Datennutzung
ifap GmbH ist ein Unternehmen der CompuGroup Medical AG. Die Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung ergibt sich aus den Geschäftszwecken bzw. der Tätigkeit der ifap GmbH: als einer der führenden Anbieter von Arzneimittel- und Therapiedatenbanken in Deutschland, ist es unser Anspruch, jedem Interessierten und allen im Gesundheitssystem Beteiligten immer vollständige, aktuelle und verlässliche Arzneimittel- und Therapieinformation in jeglicher Form anzubieten
6. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
Abgeleitet aus der Satzung des Unternehmens ist der Hauptzweck der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung die Abwicklung von Kundenverträgen.
Nebenzwecke sind die Personal- und Lieferantenverwaltung sowie die Handelsvertreter- und Interessentenbetreuung. Betroffene Personengruppen können demnach Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten, Handelsvertreter und Interessenten sein, soweit deren diesbezügliche Daten zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind.
Auf Verlangen teilt die ifap GmbH Betroffenen gemäß § 34 BDSG mit, welche zur Person gespeicherten Daten zu welchem Zweck erhoben wurden und verarbeitet oder genutzt werden.
7. Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können
- öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften
- externe Auftragnehmer entsprechend §11 BDSG
- externe Stellen und Abteilungen der ifap GmbH zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke.
8. Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.
9. Datenübermittlung an Drittstaaten
Es erfolgt keine Übermittlung an Drittstaaten.
