Informationsbrief: Mitomycin

Vial mit Arzneimittellösung wird hochgehalten

Aufhebung der Anwendungseinschränkungen von Mitomycin-Präparaten der Firma medac GmbH bei intravenöser Gabe. 

Die im November 2021 eingeführte Anwendungseinschränkung, alle Mitomycin-Präparate der Fa. medac GmbH bei intravenöser Gabe nur noch unter Verwendung eines Partikelfilters (Porengröße 5 µm) anzuwenden, ist aufgehoben.  

Somit sind alle Mitomycin-Präparate der Fa. medac GmbH wieder zur intravenösen Gabe ohne Verwendung eines Partikelfilters freigegeben. 

Für weitere Informationen: siehe Informationsbrief vom 10.08.2023. 

 

Quellen: 

[1] Informationsbrief Mitomycin Medac; 10.08.2023: Aufhebung der Anwendungseinschränkungen von Mitomycin-Präparaten der Firma medac GmbH bei intravenöser Gabe 

[2] Rote-Hand-Brief Mitomycin Medac; 01.11.2021: Anwendungseinschränkungen von Mitomycin-Präparaten der Firma medac GmbH bei intravenöser Gabe 

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