GHG Praxisdienst StudienFinder

Austherapiert? Neue Wege für Ihre Patienten.

Ihre Vorteile

Neue Therapiewege für meinen Patienten

Benachrichtigung, falls für den Patienten eine mögliche Studie gefunden wurde

Schnelles und intuitives Prescreening

Aufwandsentschädigung in Anlehnung an die GOÄ

DSGVO-konform

Häufig gestellte Fragen

Ist die ifap Service-Institut für Ärzte und Apotheker GmbH ein Studienzentrum?

Nein, die ifap Service-Institut für Ärzte und Apotheker GmbH ist kein Studienzentrum. Unser Wunsch ist es, die Patientenversorgung zu optimieren, indem wir den Arbeitsalltag von Ärzten mithilfe des GHG Praxisdienstes unterstützen. Im Rahmen des GHG StudienFinder-Moduls identifiziert unsere Software potenziell in Frage kommende Patienten, die bei erfolgreicher Vorprüfung durch die betreuenden Ärzte und nach Einwilligung der Patienten mithilfe der ifap Service-Institut für Ärzte und Apotheker GmbH an die nächstgelegenen Studienzentren weitergeleitet werden. Des Weiteren versuchen wir über die Module für seltene Erkrankungen und medizinische Scores, sowie den Patienteninformationen die medizinische Versorgung zu verbessern.

Welche Vorteile habe ich durch die Nutzung des StudienFinders?

Leider gibt es trotz der Fortschritte in der modernen Medizin Situationen, in denen zugelassene therapeutische Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Durch Nutzung des StudienFinders können Sie dazu beitragen, dass neue Medikamente im Rahmen klinischer Studien überprüft und künftig weitere Patienten von innovativen therapeutischen Möglichkeiten profitieren könnten.

Handelt es sich um eine Prüfarzttätigkeit?

Es handelt sich nicht um eine Prüfarzttätigkeit. Ihr Patient gibt durch Unterzeichnung der Einwilligungserklärung zur Kontaktaufnahme lediglich sein Einverständnis, vom Studienzentrum kontaktiert werden zu dürfen.

Erhalte ich nur eine Vergütung, wenn mein Patient vom Studienzentrum in die Studie eingeschlossen wird?

Nein. Sie erhalten unabhängig vom Einschluss Ihres Patienten eine Vergütung für Ihre Mithilfe. 

Bedeutet eine erfolgreiche Prüfung meines Patienten, dass er automatisch in die Studie eingeschlossen wird?

Es handelt sich lediglich um eine Vorprüfung (sog. „Prescreening“). Hierbei wird überprüft, ob Ihr Patient prinzipiell als Studienteilnehmer geeignet ist.

Mein Patient hat Interesse, an der Studie teilzunehmen, wünscht sich allerdings noch weitergehende Informationen zum Ablauf klinischer Studien im Allgemeinen. Wo kann er sich diesbezüglich informieren?

Wir freuen uns über die Teilnahmebereitschaft Ihres Patienten. Bei erfolgreicher Prüfung bitten wir Sie, nach Unterzeichnung der Einwilligungserklärung zur Kontaktaufnahme, die restlichen gedruckten Dokumente mit dem Vermerk „Dieses Dokument bitte der Patientin/dem Patienten direkt aushändigen“ an Ihren Patienten weiterzugeben. Dort haben wir hilfreiche Informationen vorbereitet.

Mein Patient wurde erfolgreich mithilfe des StudienFinders geprüft und willigt ein, vom Studienzentrum kontaktiert werden zu dürfen. Wie geht es weiter?

Bei erfolgreicher Prüfung und Einverständnis Ihres Patienten, bitten wir Sie, die unterschriebene Einwilligungserklärung zur Kontaktaufnahme zeitnah per Fax an die ifap Service-Institut für Ärzte und Apotheker GmbH zu übermitteln. Die Faxnummer entnehmen Sie bitte der Einwilligungserklärung zur Kontaktaufnahme. Wir benachrichtigen schnellstmöglich das angegebene Studienzentrum über die Teilnahmebereitschaft Ihres Patienten. Das Studienzentrum wird sich innerhalb einer Woche unter den angegebenen Kontaktdaten bei Ihrem Patienten melden.

Handelt es sich bei der Einwilligungserklärung zur Kontaktaufnahme nach Prüfung der Ein- und Ausschlusskriterien um die Aufklärung zur Studie?

Der Studieneinschluss kann erst nach sorgfältiger Aufklärung und ausführlicher Überprüfung der Ein- und Ausschlusskriterien durch speziell ausgebildete Prüfärzte erfolgen. Falls sich Ihr Patient für die Studienteilnahme entscheidet, besteht für ihn jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zurückzuziehen.

Mein Patient wünscht sich weitergehende Informationen zu einer spezifischen Studie. Wo kann er sich informieren?

Weitergehende Informationen zur Studie haben wir für Ihren Patienten aufbereitet und im Ausdruck zusammen mit der Einwilligungserklärung zur Kontaktaufnahme hinterlegt (Dokumente mit dem Vermerk „Dieses Dokument bitte der Patientin/dem Patienten direkt aushändigen“).

Mein Patient wurde noch nicht vom Studienzentrum kontaktiert. An wen kann er sich wenden?

Wir möchten sichergehen, dass sich Ihr Patient gut aufgehoben fühlt. Bis zur Erstvorstellung im Studienzentrum und bei erstmaliger potenzieller Teilnahme an einer Klinischen Studie ergeben sich häufig Fragen. Sollte sich das Studienzentrum nicht innerhalb einer Woche bei Ihrem Patienten gemeldet haben, können diese sich direkt beim Studienzentrum unter den angegebenen Kontaktdaten melden.

Kann ich Patienten prüfen, von denen ich keine Benachrichtigung zur Studienteilnahme erhalte?

Um Sie nicht unnötig in Ihrem Arbeitsablauf zu stören, bemühen wir uns, über unseren StudienFinder eine automatische Vorselektion durchzuführen. Somit werden Sie nur benachrichtigt, wenn wir potenziell geeignete Patienten identifizieren. Trotz unserer Bemühungen kann es vorkommen, dass Sie keine Benachrichtigung zur Prüfung geeigneter Patienten erhalten. Sie können die Ein- und Ausschlusskriterien im GHG Praxisdienst unter Einstellungen > Benachrichtigungen > StudienFinder > Benachrichtigungen anpassen > Studieninformationen überprüfen und sich bei Fragen zu den Kriterien gerne unter +49 6221 673 011 1 oder per E-Mail an [email protected] melden.

Aktuelle Magazinbeiträge