Posaconazol: Risiko für Medikationsfehler

Neue Darreichungsform von NOXAFIL® (Posaconazol) ist nicht austauschbar mit bestehender „Suspension zum Einnehmen“.

Eine neue Darreichungsform von Noxafil®, das „Magensaftresistente Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen“, wurde zur Anwendung bei Kindern ab 2 Jahren zugelassen. 

Diese neu erhältliche und die bestehende Noxafil® Darreichungsform der „Suspension zum Einnehmen“ einschließlich Generika sind nicht austauschbar.  

Ein Austausch zwischen den beiden Darreichungsformen kann potenziell zu Über- bzw. Unterdosierung und damit zum Risiko für schwerwiegende Arzneimittel-Nebenwirkungen oder zu mangelnder Wirksamkeit führen. 

Die verschreibenden Ärztinnen und Ärzte sollten stets die Darreichungsform und Dosierung von Posaconazol auf jeder Verschreibung genau festlegen.  

Apothekerinnen und Apotheker sollten sicherstellen, dass die korrekte Darreichungsform inklusive der Dosierungsempfehlung der Ärztin oder des Arztes an den Patienten abgegeben wird.  

Zur Erinnerung: Posaconazol „Tabletten“ und „Suspension zum Einnehmen“ sind ebenfalls nicht austauschbar. 

Für weitere Informationen: Siehe Rote-Hand-Brief zu NOXAFIL® (Posaconazol) vom 07.07.2023.   

  

Quelle:  

[1] Rote-Hand-Brief NOXAFIL® (Posaconazol); 07. Juli 2023: Neues NOXAFIL® (Posaconazol) „Magensaftresistentes Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen“ ist nicht austauschbar mit bestehender „Suspension zum Einnehmen“ (einschließlich Generika) – Risiko für Medikationsfehler

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