Fehlerhafte Kennzeichnung der äußeren Umhüllung in der Blindenschrift bei FAMENITA 200 mg Weichkapseln, 90 St. (N3).
Der Zulassungsinhaber Exeltis Germany GmbH möchte in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern über den folgenden Sachverhalt informieren:
Aktuell befinden sich Chargen des Arzneimittels FAMENITA 200 mg Weichkapseln des Zulassungsinhabers Exeltis Germany GmbH, die eine nicht zulassungskonforme Kennzeichnung auf der äußeren Umhüllung tragen, auf dem Markt.
Auf der äußeren Umhüllung des Arzneimittels FAMENITA 200 mg Weichkapseln, 90 St. (N3), ist in der Blindenschrift die Bezeichnung „FAMENITA 100 mg“ angegeben, anstatt der korrekten Bezeichnung „FAMENITA 200 mg“.
Es wird gebeten, bei der Abgabe der betroffenen Chargen an blinde Patientinnen bzw. deren Angehörigen über den Sachverhalt zu informieren und mitzuteilen, dass die korrekte Wirkstärke ausgehändigt wird.
Die betroffenen Chargen sind:
- 25G02
- 25G04
- 25G04A
- 25G16
- 25G16A
- 25G17
- 25G17A
Für weitere Informationen: Siehe Rote-Hand-Brief zu FAMENITA vom 08.05.2026.
Quelle:
[1] Rote-Hand-Brief FAMENITA 200 mg Weichkapseln, 90 St. (N3) (Progesteron); 08. Mai 2026: Fehlerhafte Kennzeichnung der äußeren Umhüllung in der Blindenschrift