Einige Wirkstoffe bald ohne Rezept erhältlich

Rezeptfrei
Rezeptfrei

Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht sprach in seiner letzten Tagung entsprechende Empfehlungen aus.

 

Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) ist zuständig für die Beratung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und spricht fachliche Empfehlungen aus, wenn es um Fragen zur Verschreibungspflicht von Arzneimitteln geht. Die endgültige Entscheidung trifft am Ende jedoch das jeweils zuständige Bundesministerium. Durch Rechtsverordnungen des BMG bzw. des BMEL treten die Änderungen in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) nach Zustimmung des Bundesrates letztendlich in Kraft. 

In seiner 84. Tagung Mitte Juli ebnete der Sachverständigen-Ausschuss nun unter bestimmten Beschränkungen für drei Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen zur oralen Anwendung den Weg aus der Verschreibungspflicht. Neben kombinierten Zubereitungen aus Ibuprofen und Paracetamol, soll auch das rechtsdrehende und pharmakologisch aktive Enantiomer von Ibuprofen, Dexibuprofen (Deltaran®), künftig aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Diese Arzneimittel werden als Analgetika im Allgemeinen zur kurzzeitigen symptomatischen Behandlung von leichten bis mäßig starken Schmerzen angewendet. 

Ferner sprach sich der Sachverständigen-Ausschuss einstimmig dafür aus, das nicht-opioide Antitussivum Levodropropizin, welches zur symptomatischen Therapie des Reizhustens in Form von Tropfen oder Sirup bei Erwachsenen und Kindern ab 2 Jahren eingesetzt wird, aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Die hustenhemmende Wirkung des in Deutschland verfügbaren Fertigarzneimittels Quimbo® entsteht dabei vorwiegend peripher durch Einwirken auf den Tracheobronchialbaum. 

Im Rahmen der Schilddrüsentherapie empfiehlt der Ausschuss weiterhin, die Sammelposition "Schilddrüsenwirkstoffe" aufzuheben und in die folgenden Einzelpositionen aufzulösen: Levothyroxin, Liothyronin, Tiratricol, Kaliumperchlorat, Natriumperchlorat, Diiodtyrosin und Dibromytyrosin. 

Sofern der Gesetzgeber den Empfehlungen des Ausschusses folgt, werden die Neuerungen mit eventuellen Übergangsfristen voraussichtlich zum 1. Januar 2022 rechtsverbindlich. 

 

Quellen:

[1] Veröffentlichung (Online-Nachricht) ABDA; 14. Juli 2021: Information der Institutionen und Behörden: AMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht
[2] Veröffentlichung (Kurzprotokoll) BfArM; 14. Juli 2021: 84. Sitzung (13. Juli 2021 per Videokonferenz) – Kurzprotokoll: Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG
[3] Fachinformation Duoval 500 mg/150 mg Filmtabletten; Ever Pharma; März 2021
[4] Fachinformation Deltaran® 300 mg bzw. 400 mg Filmtabletten; Pharmore; März 2021
[5] Fachinformation Quimbo®; Pädia; Oktober 2020
[6] Fachinformation Paracetamol/Ibuprofen-ratiopharm 500 mg/200 mg Filmtabletten; Ratiopharm; Januar 2021
[7] Fachinformation Paracetamol/Ibuprofen Acino 500mg/150mg Filmtabletten; Acino; November 2020

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